412.015
CH-AI
Art. 6 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Anstellung des Assistenzpersonals am Gymnasium Appenzell
Art. 6 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Anstellung des Assistenzpersonals am Gymnasium Appenzell
1. Beim Austritt von Assistenzpersonal während eines Schuljahres wird im Sinne der obstehenden Grundsätze pro rata temporis gesondert abgerechnet.