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412.015 CH-AI

Art. 6 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Anstellung des Assistenzpersonals am Gymnasium Appenzell

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Art. 6 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Anstellung des Assistenzpersonals am Gymnasium Appenzell

1. Beim Austritt von Assistenzpersonal während eines Schuljahres wird im Sinne der obstehenden Grundsätze pro rata temporis gesondert abgerechnet.

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