412.015
CH-AI
Art. 5 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Anstellung des Assistenzpersonals am Gymnasium Appenzell
Art. 5 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Anstellung des Assistenzpersonals am Gymnasium Appenzell
1. Die zuständige Fachlehrkraft erstattet am Ende des Schuljahres der Schulleitung Bericht über die Tätigkeit des Assistenzpersonals, insbesondere über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.