412.015
CH-AI
Art. 4 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Anstellung des Assistenzpersonals am Gymnasium Appenzell
Art. 4 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Anstellung des Assistenzpersonals am Gymnasium Appenzell
1. Die Entlöhnung erfolgt im Monatslohn mit 13 Auszahlungen unabhängig von der jeweiligen Arbeitsbelastung in einem Monat. Der 13. Monatslohn wird im November ausbezahlt.