412.014
CH-AI
Art. 5 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend besondere Tätigkeiten der Mitarbeitenden am Gymnasium St.Antonius Appenzell (Nebenaufgaben) (Weisung Nebenaufgaben) - Inkraftsetzung
Art. 5 Weisung Nebenaufgaben · Inkraftsetzung
1. Diese Weisung tritt am 1. August 2025 in Kraft und ersetzt die Weisungen des Erziehungsdepartements betreffend die Nebenaufgaben des Lehrpersonals am Gymnasium Appenzell vom 25. Mai 1999.