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412.014 CH-AI

Art. 5 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend besondere Tätigkeiten der Mitarbeitenden am Gymnasium St.Antonius Appenzell (Nebenaufgaben) (Weisung Nebenaufgaben) - Inkraftsetzung

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Art. 5 Weisung Nebenaufgaben · Inkraftsetzung

1. Diese Weisung tritt am 1. August 2025 in Kraft und ersetzt die Weisungen des Erziehungsdepartements betreffend die Nebenaufgaben des Lehrpersonals am Gymnasium Appenzell vom 25. Mai 1999.

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