412.014
CH-AI
Art. 4 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend besondere Tätigkeiten der Mitarbeitenden am Gymnasium St.Antonius Appenzell (Nebenaufgaben) (Weisung Nebenaufgaben) - Leistungsabgeltung
Art. 4 Weisung Nebenaufgaben · Leistungsabgeltung
1. Die Vergütungen erfolgen in der Regel in Form einer Pauschale oder von Sitzungsgeldern. In begründeten Fällen kann eine Lektionenentlastung gewährt werden.
2. Von Behörden gewählte oder von der Schulleitung bestimmte Lehrpersonen in Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie abgeordnete Delegierte erhalten ein Sitzungsgeld gemäss kantonaler Regelung.
3. Die Vergütung kann monatlich, semesterweise oder jährlich erfolgen.
4. Aufgrund von Nebenaufgaben entstehende Spesen werden gemäss Reglement über Spesen und weitere Vergütungen des Kantons entschädigt.