412.014
CH-AI
Art. 3 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend besondere Tätigkeiten der Mitarbeitenden am Gymnasium St.Antonius Appenzell (Nebenaufgaben) (Weisung Nebenaufgaben) - Beschrieb der Nebenaufgaben
Art. 3 Weisung Nebenaufgaben · Beschrieb der Nebenaufgaben
1. Das Erziehungsdepartement genehmigt die von der Schulleitung erstellten Beschriebe der einzelnen Nebenaufgaben. Diese weisen mindestens folgenden Inhalt auf
a) Bezeichnung der Tätigkeit
b) persönliche Voraussetzungen zu Leistungserbringung
c) vorgesetzte Stelle
d) verantwortliche Person
e) Stellvertretung
f) Aufgabenbeschreibung
g) Zeitaufwand
h) Entschädigung
2. Nebenaufgaben, welche ohne pädagogische Ausbildung verrichtet werden können, können im Rahmen des Arbeitsvertrags an Mitarbeitenden des Gymnasiums übertragen werden.