412.014
CH-AI
Art. 2 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend besondere Tätigkeiten der Mitarbeitenden am Gymnasium St.Antonius Appenzell (Nebenaufgaben) (Weisung Nebenaufgaben) - Nebenaufgaben im Auftrag der Schulleitung
Art. 2 Weisung Nebenaufgaben · Nebenaufgaben im Auftrag der Schulleitung
1. Die Schulleitung kann Kommissionen und Arbeitsgruppen einsetzen. Die diesbezüglichen Entschädigungen sind im Rahmen des Budgets vom Erziehungsdepartement zu bewilligen.
2. Entschädigungen anderer Nebenaufgaben sind separat auszuweisen und im Rahmen des Budgets vom Erziehungsdepartement zu bewilligen.