412.014
CH-AI
Art. 1 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend besondere Tätigkeiten der Mitarbeitenden am Gymnasium St.Antonius Appenzell (Nebenaufgaben) (Weisung Nebenaufgaben) - Begriff
Art. 1 Weisung Nebenaufgaben · Begriff
1. Besondere Tätigkeiten sind die Übernahme von zeitintensiven Nebenaufgaben, welche im Interesse des Schulbetriebs stehen.
2. Entschädigte Nebenaufgaben sind von der Schulleitung beim Erziehungsdepartement zu beantragen.
3. Es wird zwischen folgenden Nebenaufgaben unterschieden
a) gemäss gesetzlichem Auftrag
Die Entschädigungen werden vom Erziehungsdepartement festgelegt.
b) gemäss Auftrag der Schulleitung
Die Schulleitung beantragt beim Erziehungsdepartement die Höhe der entsprechenden Entschädigung.
4. Tätigkeiten in Kommissionen und Arbeitsgruppen werden separat ausgewiesen.