412.013
CH-AI
Art. 4 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell
Art. 4 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell
1. Schüler, die beim Inkrafttreten dieser Weisung bereits das Gymnasium Appenzell besuchen, werden von dieser Weisung nicht berührt.