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412.013 CH-AI

Art. 3 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell

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Art. 3 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell

1. Die Dreifachführung einer Klasse erfolgt ab 50 Schülern.

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