412.013
CH-AI
Art. 3 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell
Art. 3 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell
1. Die Dreifachführung einer Klasse erfolgt ab 50 Schülern.