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412.013 CH-AI

Art. 2 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell

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Art. 2 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell

1. Mit Ausnahme der Schüler aus Oberegg und Reute können nur Schüler in das Internat eintreten, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Kantone Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. haben.

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