412.013
CH-AI
Art. 1 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell
Art. 1 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell
1. In das Gymnasium können nur Schüler[[1]](#paragraphtext_content_fn_17018_2_1_c) aufgenommen werden
a) aus dem Kanton Appenzell I.Rh.;
b) aus den Gemeinden Urnäsch und Gais;
c) für das Internat.