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412.013 CH-AI

Art. 1 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell

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Art. 1 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell

1. In das Gymnasium können nur Schüler[[1]](#paragraphtext_content_fn_17018_2_1_c) aufgenommen werden

a) aus dem Kanton Appenzell I.Rh.;

b) aus den Gemeinden Urnäsch und Gais;

c) für das Internat.

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