Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.013 CH-AI

Kanton Appenzell Innerrhoden 412.013

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. In das Gymnasium können nur Schüler[[1]](#paragraphtext_content_fn_17018_2_1_c) aufgenommen werden

a) aus dem Kanton Appenzell I.Rh.;

b) aus den Gemeinden Urnäsch und Gais;

c) für das Internat.

1. Mit Ausnahme der Schüler aus Oberegg und Reute können nur Schüler in das Internat eintreten, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Kantone Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. haben.

1. Schüler, die beim Inkrafttreten dieser Weisung bereits das Gymnasium Appenzell besuchen, werden von dieser Weisung nicht berührt.

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