412.013
CH-AI
Kanton Appenzell Innerrhoden 412.013
5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
Gesetzestext (5 Artikel)
Art. 1 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell
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1. In das Gymnasium können nur Schüler[[1]](#paragraphtext_content_fn_17018_2_1_c) aufgenommen werden
a) aus dem Kanton Appenzell I.Rh.;
b) aus den Gemeinden Urnäsch und Gais;
c) für das Internat.
Art. 2 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell
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1. Mit Ausnahme der Schüler aus Oberegg und Reute können nur Schüler in das Internat eintreten, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Kantone Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. haben.
Art. 3 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell
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1. Die Dreifachführung einer Klasse erfolgt ab 50 Schülern.
Art. 4 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell
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1. Schüler, die beim Inkrafttreten dieser Weisung bereits das Gymnasium Appenzell besuchen, werden von dieser Weisung nicht berührt.
Art. 5 Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell
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1. Diese Weisung tritt per 1. Januar 2010 in Kraft.