412.012
CH-AI
Art. 39 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
Promotionsordnung
Art. 39 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
1. Am Gymnasium St. Antonius Appenzell kann in der Regel nur einmal repetiert werden.
2. Wer die Maturitätsprüfung nicht bestanden hat, kann die letzten zwei Semester ungeachtet der Bestimmungen dieses Beschlusses über die Promotionsordnung wiederholen.