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412.012 CH-AI

Art. 31 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

Festlegung der wöchentlichen Schultage
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Art. 31 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

1. Die Lektionen (37-38 Lektionen pro Woche) sind möglichst gleichmässig auf neun Schulhalbtage zu verteilen.

2. Der Mittwochnachmittag ist in der Regel schulfrei zu halten.

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