412.012
CH-AI
Art. 31 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
Festlegung der wöchentlichen Schultage
Art. 31 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
1. Die Lektionen (37-38 Lektionen pro Woche) sind möglichst gleichmässig auf neun Schulhalbtage zu verteilen.
2. Der Mittwochnachmittag ist in der Regel schulfrei zu halten.