412.012
CH-AI
Art. 20 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
Aufnahme in das Gymnasium - Rechtsmittel
Art. 20 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
1. Gegen Aufnahmeentscheide kann innert zehn Tagen schriftlich Beschwerde bei der Landesschulkommission eingereicht werden.