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412.012 CH-AI

Art. 20 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

Aufnahme in das Gymnasium - Rechtsmittel
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Art. 20 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

1. Gegen Aufnahmeentscheide kann innert zehn Tagen schriftlich Beschwerde bei der Landesschulkommission eingereicht werden.

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