412.012
CH-AI
Art. 2 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
Fortbildung der Lehrer
Art. 2 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
1. Die Teilnahme an Fortbildungskursen unterliegt der Genehmigung durch die Schulleitung.
2. Entsprechende Gesuche sind der Schulleitung möglichst frühzeitig einzureichen.