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412.012 CH-AI

Art. 2 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

Fortbildung der Lehrer
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Art. 2 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

1. Die Teilnahme an Fortbildungskursen unterliegt der Genehmigung durch die Schulleitung.

2. Entsprechende Gesuche sind der Schulleitung möglichst frühzeitig einzureichen.

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