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412.012 CH-AI

Art. 19 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

Aufnahme in das Gymnasium - Übrige Eintritte
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Art. 19 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

1. Schüler aus anderen Schulen haben sich einem Eignungstest in den Fächern Deutsch, Latein (für den Übertritt in die 2. Gymnasialklasse), Französisch, Englisch, Mathematik und in einem Schwerpunkt- resp. Ergänzungsfach zu unterziehen.

2. Dabei stellen die Fachlehrpersonen fest, ob der Schüler über genügend Kenntnisse verfügt, um dem Unterricht und der entsprechenden Stufe zu folgen.

3. Aufgrund der Testergebnisse und nach Rücksprache mit den Lehrpersonen, die einen Test durchgeführt haben, entscheidet die Schulleitung, in welche Klasse der Schüler eingestuft wird; die Aufnahme erfolgt provisorisch.

4. Fremdsprachige Schüler müssen die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass sie dem Unterricht folgen können.

5. Die Schulleitung kann pro Schuljahr maximal vier Gastschüler, für welche kein Schulgeld erhoben wird, aufnehmen.

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