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412.012 CH-AI

Art. 18 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

Aufnahme in das Gymnasium - Übrige Eintritte
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Art. 18 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

1. Schüler, welche von einem Gymnasium mit eidg. anerkannter Maturität ans Gymnasium Appenzell übertreten, werden der abgebenden Schule entsprechend definitiv bzw. provisorisch eingestuft.

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