412.012
CH-AI
Art. 18 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
Aufnahme in das Gymnasium - Übrige Eintritte
Art. 18 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
1. Schüler, welche von einem Gymnasium mit eidg. anerkannter Maturität ans Gymnasium Appenzell übertreten, werden der abgebenden Schule entsprechend definitiv bzw. provisorisch eingestuft.