412.012
CH-AI
Art. 16 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
Aufnahme in das Gymnasium - Aufnahme in die 3. Gymnasialklasse
Art. 16 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
1. Die Aufnahmeprüfung umfasst die Fächer Deutsch, Französisch, Englisch, Algebra und Geometrie.
2. Schüler, welche das Schwerpunktfach Latein belegen wollen, haben eine Prüfung in diesem Fach abzulegen.
3. Die Schulleitung legt die erforderlichen Bedingungen fest.