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412.012 CH-AI

Art. 16 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

Aufnahme in das Gymnasium - Aufnahme in die 3. Gymnasialklasse
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Art. 16 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

1. Die Aufnahmeprüfung umfasst die Fächer Deutsch, Französisch, Englisch, Algebra und Geometrie.

2. Schüler, welche das Schwerpunktfach Latein belegen wollen, haben eine Prüfung in diesem Fach abzulegen.

3. Die Schulleitung legt die erforderlichen Bedingungen fest.

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