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412.012 CH-AI

Art. 14 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

Aufnahme in das Gymnasium - Aufnahme in die 3. Gymnasialklasse
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Art. 14 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

1. Der Anmeldung sind die Zeugnisse der letzten drei Schulsemester und eine schriftliche Stellungnahme der Klassenlehrperson beizulegen.

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