412.012
CH-AI
Art. 14 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
Aufnahme in das Gymnasium - Aufnahme in die 3. Gymnasialklasse
Art. 14 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
1. Der Anmeldung sind die Zeugnisse der letzten drei Schulsemester und eine schriftliche Stellungnahme der Klassenlehrperson beizulegen.