412.012
CH-AI
Art. 13 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
Aufnahme in das Gymnasium - Aufnahme in die 3. Gymnasialklasse
Art. 13 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
1. Schüler aus dem Kanton Appenzell I. Rh., welche mindestens die 2. Sekundarklasse mit gutem Erfolg besuchen, können sich für das Aufnahmeverfahren in die 3. Gymnasialklasse anmelden.
2. Schüler aus dem Kanton Appenzell A. Rh. werden im Rahmen der zwischen den beiden Kantonen verabredeten vertraglichen Bestimmungen aufgenommen.
3. Für übrige Schüler gelten Art. 18 und 19 dieses Beschlusses.