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412.012 CH-AI

Art. 11 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

Aufnahme in das Gymnasium - Aufnahme in die erste Gymnasialklasse
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Art. 11 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

1. Die Schulleitung schlägt der Landesschulkommission ein Mitglied in die Aufnahmekommission vor.

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