412.012
CH-AI
Art. 11 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
Aufnahme in das Gymnasium - Aufnahme in die erste Gymnasialklasse
Art. 11 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung
1. Die Schulleitung schlägt der Landesschulkommission ein Mitglied in die Aufnahmekommission vor.