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412.012 CH-AI

Art. 1 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

Fortbildung der Lehrer
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Art. 1 Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung

1. Die Lehrpersonen des Gymnasiums St. Antonius, Appenzell sind zur fachlichen und didaktisch-methodischen Fortbildung berechtigt und verpflichtet.

2. Als Fortbildung gilt

a) die persönliche Fortbildung durch Lektüre und dgl.

b) der Besuch von Kursen, Vorträgen, Seminarien und dgl.

3. Die Fortbildung wird in gemeinsamen Schulveranstaltungen und individuell durchgeführt.

4. Gemeinsame Schulveranstaltungen sind von der Schulleitung wenn möglich in der unterrichtsfreien Zeit anzuordnen.

5. Die individuellen Fortbildungsveranstaltungen sind wenn möglich in der unterrichtsfreien Zeit zu besuchen.

6. Die Schulleitung kann Lehrpersonen im Sinne der Qualitätssicherung zu Fortbildungsveranstaltungen in fachlicher oder didaktisch-methodischer Hinsicht verpflichten.

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