412.011
CH-AI
Art. 3 Standeskommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung - Verwalter
Organisation
Art. 3 Standeskommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung · Verwalter
1. Der Verwalter ist im Rahmen der Vorgaben der Schulleitung für die administrativen Belange der Schule verantwortlich.
2. Er ist dem Rektor unterstellt.