412.010
GYMV
CH-AI
Art. 7 Gymnasialverordnung (GymV) - Rektor
Schulleitung
Art. 7 GymV · Rektor
1. Der Rektor steht der Schulleitung vor und führt diese. Bei Stimmengleichheit kommt ihm der Stichentscheid zu.
2. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Aufgabenbereiche der Schulleitung.
3. Er vertritt die Schule nach aussen und gegenüber den Behörden.