412.010
GYMV
CH-AI
Art. 34 Gymnasialverordnung (GymV) - Internat
Nutzungen der Räumlichkeiten
Art. 34 GymV · Internat
1. Der Kanton kann ein Internat führen oder Räumlichkeiten einer privaten Trägerschaft vermieten, damit diese auf ihre eigene Rechnung ein Internat führt.