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412.010 GYMV CH-AI

Art. 21 Gymnasialverordnung (GymV) - Disziplinarordnung

Schüler
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Art. 21 GymV · Disziplinarordnung

1. Disziplinarfehler sind

a) Vernachlässigung von Schülerpflichten;

b) Verletzung der Schulordnung und der Reglemente;

c) Verhalten in Schule und Öffentlichkeit, das mit der Zugehörigkeit zum Gymnasium nicht vereinbar ist.

2. Disziplinarstrafen sind

a) der Verweis;

b) die Busse bis zu einem Betrag von Fr. 500.--;

c) der Arbeitseinsatz;

d) die befristete Androhung der Wegweisung von der Schule;

e) die Wegweisung von der Schule.

3. Disziplinarstrafen werden von der Schulleitung ausgesprochen.

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