412.010
GYMV
CH-AI
Art. 21 Gymnasialverordnung (GymV) - Disziplinarordnung
Schüler
Art. 21 GymV · Disziplinarordnung
1. Disziplinarfehler sind
a) Vernachlässigung von Schülerpflichten;
b) Verletzung der Schulordnung und der Reglemente;
c) Verhalten in Schule und Öffentlichkeit, das mit der Zugehörigkeit zum Gymnasium nicht vereinbar ist.
2. Disziplinarstrafen sind
a) der Verweis;
b) die Busse bis zu einem Betrag von Fr. 500.--;
c) der Arbeitseinsatz;
d) die befristete Androhung der Wegweisung von der Schule;
e) die Wegweisung von der Schule.
3. Disziplinarstrafen werden von der Schulleitung ausgesprochen.