412.010
GYMV
CH-AI
Art. 20 Gymnasialverordnung (GymV) - Rechte und Pflichten des Schülers im Allgemeinen
Schüler
Art. 20 GymV · Rechte und Pflichten des Schülers im Allgemeinen
1. Die Schüler setzen sich für ihren schulischen Erfolg und ihre persönliche Entwicklung nach Kräften ein.
2. Sie haben die Schulordnung zu beachten und sich in Schule und Öffentlichkeit rücksichtsvoll zu verhalten.
3. Sie haben das Recht zur Anfrage, Anregung oder Beschwerde in Schulsachen.
4. Die Schulleitung kann die Mitwirkung von Schülerorganisationen im Klassen- oder Schulverband vorsehen.