Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
411.511 CH-AI

Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über Beiträge an die Kosten der Zahnbehandlung der Schulkinder - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (4 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über Beiträge an die Kosten der Zahnbehandlung der Schulkinder · Inkrafttreten

1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission am 27. März 2000 in Kraft.

← Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über Beiträge an die Kosten der Zahnbehandlung der Schulkinder Grundsatz

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →