411.511
CH-AI
Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über Beiträge an die Kosten der Zahnbehandlung der Schulkinder - Inkrafttreten
Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über Beiträge an die Kosten der Zahnbehandlung der Schulkinder · Inkrafttreten
1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission am 27. März 2000 in Kraft.