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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über Beiträge an die Kosten der Zahnbehandlung der Schulkinder - Voraussetzung und Umfang der Beitragsleistungen durch die Schulgemeinde

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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über Beiträge an die Kosten der Zahnbehandlung der Schulkinder · Voraussetzung und Umfang der Beitragsleistungen durch die Schulgemeinde

1. Die Schulgemeinde kann einen Beitrag bis zu 30% an die Zahnbehandlungskosten für Kinder, deren Eltern die Übernahme der Behandlungskosten unzumutbar ist, leisten.

2. Die Übernahme der Behandlungskosten ist unzumutbar für Eltern, wenn das steuerbare Gesamteinkommen Fr. 18'000.-- nicht übersteigt und kein steuerbares Vermögen ausgewiesen wird.

3. Für minderbemittelte Eltern mit drei und mehr behandlungsbedürftigen Kindern im Zeitraum eines Jahres kann der Beitrag der Schulgemeinde bis auf 50% der Behandlungskosten erhöht werden.

4. In Sonderfällen können die Schulgemeinden aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Schulrates höhere als die in diesem Artikel festgelegten Beiträge leisten.

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