411.015
CH-AI
Art. 8 Standeskommissionsbeschluss über die schulergänzende Betreuung (StKB schulergänzende Betreuung) - Rückvergütung
Art. 8 StKB schulergänzende Betreuung · Rückvergütung
1. Werden für die besuchten Module die Höchstansätze gemäss Schulverordnung in Rechnung gestellt, richtet sich die Rückvergütung nach dem Anhang.
2. Werden tiefere Ansätze in Rechnung gestellt, wird die Rückvergütung verhältnismässig herabgesetzt.