411.015
CH-AI
Art. 6 Standeskommissionsbeschluss über die schulergänzende Betreuung (StKB schulergänzende Betreuung) - Beitragsberechtigung
Art. 6 StKB schulergänzende Betreuung · Beitragsberechtigung
1. An die Kosten der besuchten Module gewährt der Kanton Beiträge, sofern
a) die Inhaberin oder der Inhaber der elterlichen Sorge um Kostenbeiträge ersucht;
b) die Rechnung der Schulgemeinde über die Kosten der besuchten Module vorgelegt wird; und
c) die Steuerbehörden ermächtigt werden, dem Erziehungsdepartement die für die Berechnung des Kantonsbeitrags notwendigen Steuerdaten, insbesondere Werte aus Steuerveranlagungen und Steuererklärungen, zur Verfügung zu stellen.