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Art. 5 Standeskommissionsbeschluss über die schulergänzende Betreuung (StKB schulergänzende Betreuung) - Rechnungsstellung

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Art. 5 StKB schulergänzende Betreuung · Rechnungsstellung

1. Die Schulgemeinden stellen den Inhaberinnen und Inhabern der elterlichen Sorge für die besuchten Module semesterweise Rechnung.

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