411.015
CH-AI
Art. 5 Standeskommissionsbeschluss über die schulergänzende Betreuung (StKB schulergänzende Betreuung) - Rechnungsstellung
Art. 5 StKB schulergänzende Betreuung · Rechnungsstellung
1. Die Schulgemeinden stellen den Inhaberinnen und Inhabern der elterlichen Sorge für die besuchten Module semesterweise Rechnung.