411.012
LSKBSCHG
CH-AI
Art. 97 Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulgesetz (LSKB SchG) - Umbauten
Finanzen - Beiträge für Renovationsarbeiten und Umbauten
Art. 97 LSKB SchG · Umbauten
1. Für den Umbau von Schulräumlichkeiten können Kantonsbeiträge ausgerichtet werden, wenn der Umbau eine Wertvermehrung in eigener Sache bringt, insbesondere wenn Gebäulichkeiten für den Schulunterricht besser genutzt werden können. Dazu können bei anerkannter Notwendigkeit gehören
a) Vergrösserung ungenügend grosser Schulzimmer
b) Einbau von Gruppenräumen
c) Einbau von Materialräumen für den Schulunterricht usw.