Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
411.012 LSKBSCHG CH-AI

Art. 97 Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulgesetz (LSKB SchG) - Umbauten

Finanzen - Beiträge für Renovationsarbeiten und Umbauten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (141 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 97 LSKB SchG · Umbauten

1. Für den Umbau von Schulräumlichkeiten können Kantonsbeiträge ausgerichtet werden, wenn der Umbau eine Wertvermehrung in eigener Sache bringt, insbesondere wenn Gebäulichkeiten für den Schulunterricht besser genutzt werden können. Dazu können bei anerkannter Notwendigkeit gehören

a) Vergrösserung ungenügend grosser Schulzimmer

b) Einbau von Gruppenräumen

c) Einbau von Materialräumen für den Schulunterricht usw.

← Art. 96 LSKB SchG Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulgesetz (LSKB SchG) - Drittes Kindergartenjahr Art. 98 LSKB SchG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →