411.012
LSKBSCHG
CH-AI
Art. 69e Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulgesetz (LSKB SchG) - Aufnahmeentscheid
Übertrittsregelungen - Übertrittsregelung für den Bezirk Oberegg zur Aufnahme in die Abteilungen der Sekundarstufe l
Art. 69e LSKB SchG · Aufnahmeentscheid
1. Die Schulleitung fällt den Aufnahmeentscheid über die Zuweisung an das Gymnasium Appenzell in Absprache mit der Schulleitung des Gymnasiums und dem Volksschulamt.
2. Der Entscheid wird den Inhabern der elterlichen Sorge schriftlich mitgeteilt.