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411.012 LSKBSCHG CH-AI

Art. 69a Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulgesetz (LSKB SchG) - Geltungsbereich

Übertrittsregelungen - Übertrittsregelung für den Bezirk Oberegg zur Aufnahme in die Abteilungen der Sekundarstufe l
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Art. 69a LSKB SchG · Geltungsbereich

1. Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für die integrierte Sekundarschule Oberegg, solange der Bezirk Oberegg dieses Oberstufenmodell führt.

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