411.012
LSKBSCHG
CH-AI
Art. 69a Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulgesetz (LSKB SchG) - Geltungsbereich
Übertrittsregelungen - Übertrittsregelung für den Bezirk Oberegg zur Aufnahme in die Abteilungen der Sekundarstufe l
Art. 69a LSKB SchG · Geltungsbereich
1. Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für die integrierte Sekundarschule Oberegg, solange der Bezirk Oberegg dieses Oberstufenmodell führt.