411.012
LSKBSCHG
CH-AI
Art. 63 Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulgesetz (LSKB SchG) - Aufnahmeverfahren
Übertrittsregelungen - Übertrittsregelung zur Aufnahme in die Abteilungen der Sekundarstufe I
Art. 63 LSKB SchG · Aufnahmeverfahren
1. Die abgebende Lehrperson stützt ihre schriftliche Empfehlung im Aufnahmeverfahren auf die folgenden Elemente der letzten drei Semester
a) * die Zeugnisnoten;
b) * die Beurteilungsbogen der überfachlichen Kompetenzen.
c) * ...
2. Die beiden Elemente sind in ihrer Bedeutung gleichgestellt.
3. Die Lehrperson hält die Ergebnisse dieser beiden Elemente in einer Dokumentation zuhanden der Aufnahmekommission fest.