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411.012 LSKBSCHG CH-AI

Art. 63 Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulgesetz (LSKB SchG) - Aufnahmeverfahren

Übertrittsregelungen - Übertrittsregelung zur Aufnahme in die Abteilungen der Sekundarstufe I
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Art. 63 LSKB SchG · Aufnahmeverfahren

1. Die abgebende Lehrperson stützt ihre schriftliche Empfehlung im Aufnahmeverfahren auf die folgenden Elemente der letzten drei Semester

a) * die Zeugnisnoten;

b) * die Beurteilungsbogen der überfachlichen Kompetenzen.

c) * ...

2. Die beiden Elemente sind in ihrer Bedeutung gleichgestellt.

3. Die Lehrperson hält die Ergebnisse dieser beiden Elemente in einer Dokumentation zuhanden der Aufnahmekommission fest.

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