411.012
LSKBSCHG
CH-AI
Art. 4 Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulgesetz (LSKB SchG) - Übertritt nach der Einführungsklasse
Schularten - Einführungsklasse
Art. 4 LSKB SchG · Übertritt nach der Einführungsklasse
1. Nach der zweiten Einführungsklasse treten die Schüler in der Regel in die zweite Primarklasse über.
2. Schüler, die voraussichtlich am Ende der zweiten Einführungsklasse das Unterrichtsziel nicht erreichen werden, müssen spätestens Ende April dem Schulrat gemeldet werden.
3. Der Schulrat entscheidet über die weitere Beschulung der Schüler. Er kann dazu einen zusätzlichen Bericht des schulpsychologischen Dienstes anfordern.
4. Die Einführungsklassen können nicht wiederholt werden.