411.012
LSKBSCHG
CH-AI
Art. 32 Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulgesetz (LSKB SchG) - Finanzierung
Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen - Allgemeine Bestimmungen
Art. 32 LSKB SchG · Finanzierung
1. ...
2. Die Abrechnungen für Weiterbildungsveranstaltungen werden durch das Volksschulamt oder die Schulleitungen kontrolliert. Die Kosten werden anteilsmässig den Schulgemeinden in Rechnung gestellt.
3. Die Spesenabrechnungen der Lehrpersonen für den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen sind dem Volksschulamt oder der Schulleitung zur Kontrolle einzureichen. Die visierten Rechnungen werden an die Schulgemeinde zur Auszahlung weitergeleitet.