411.012
LSKBSCHG
CH-AI
Art. 22e Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulgesetz (LSKB SchG) - Individuelle Lernziele
Schularten - Integrative Schulungsform Oberegg
Art. 22e LSKB SchG · Individuelle Lernziele
1. In Absprache mit den Inhabern der elterlichen Sorge und dem Volksschulamt oder der Schulleitung können für Schüler in einzelnen Fachbereichen individuelle Lernziele festgelegt werden. Dies wird im Notenfeld mit "ILZ" und dem Hinweis "Dokumentation Lernbericht" ausgewiesen.