411.012
LSKBSCHG
CH-AI
Art. 2 Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulgesetz (LSKB SchG) - Aufnahme
Schularten - Einführungsklasse
Art. 2 LSKB SchG · Aufnahme
1. In die Einführungsklasse werden normal begabte Kinder aufgenommen, die voraussichtlich später dem Primarschulunterricht folgen können, die aber momentan den Anforderungen der ersten Primarklasse noch nicht gewachsen sind, bspw. aus folgenden Gründen
a) allgemein leicht verzögerte Entwicklung;
b) Teilleistungsschwächen;
c) Rückstand in der sozialen Reife und mangelnde Gruppenfähigkeit;
d) Wahrnehmungsstörungen usw.
2. Die Aufnahme eines Kindes in die Einführungsklasse ist ausgeschlossen, wenn es ein drittes Kindergartenjahr oder eine Vorschulklasse besucht hat. Der Schulrat der Regelschule kann in Ausnahmefällen den Besuch der Einführungsklasse bewilligen.