411.010
SCHV
CH-AI
Art. 9 Schulverordnung (SchV) - Lehrkräfte an Privatschulen und Privatunterricht
Rechtsstellung der Lehrkräfte
Art. 9 SchV · Lehrkräfte an Privatschulen und Privatunterricht
1. Für die Anstellung von Lehrkräften an Privatschulen gelten die gleichen Anstellungsvoraussetzungen wie für die Anstellung von Lehrern an öffentlichen Schulen. Im Übrigen regeln die Privatschulen das Arbeitsverhältnis mit den Lehrkräften im Rahmen des Obligationenrechtes.
2. Wer Privatunterricht anstelle der öffentlichen Schulen erteilt, muss die Anstellungsvoraussetzungen von Art. 32 SchG erfüllen.