411.010
SCHV
CH-AI
Art. 13d Schulverordnung (SchV) - Rechnungsstellung
Schulbetrieb - Schulergänzende Betreuungsangebote
Art. 13d SchV · Rechnungsstellung
1. Die Schulgemeinde stellt dem Inhaber der elterlichen Sorge die Kosten der beanspruchten Betreuungsangebote in Rechnung, höchstens aber
a) für das Morgenmodul: Fr. 12.--
b) für das Mittagsmodul: Fr. 16.--
c) für das Nachmittagsmodul pro Stunde: Fr. 11.--
d) für die Ferienbetreuung pro Stunde: Fr. 11.--
2. In diesen Preisen sind die Kosten für das Frühstück, das Mittagessen und allfällige Zwischenverpflegungen enthalten.
3. Bietet die Schulgemeinde das Mittagsmodul an, übernimmt sie für Schüler, die nach Art. 13 Abs. 3 Anspruch auf eine Mittagsverpflegung haben, die Kosten für dieses Modul.
4. Nehmen mehrere Kinder eines Inhabers der elterlichen Sorge Betreuungsangebote in Anspruch, werden die Preise ab dem zweiten Kind um 10% herabgesetzt.