Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
411.010 SCHV CH-AI

Art. 1 Schulverordnung (SchV) - Schulgemeinden

Öffentliche Schulen
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Art. 1 SchV · Schulgemeinden

1. Es bestehen folgende Schulgemeinden, deren Gebiete im Grossratsbeschluss über Grenzbeschriebe der Schulgemeinden des Kantons Appenzell I.Rh. umschrieben sind

a) Appenzell

b) Brülisau

c) Eggerstanden

d) Gonten

e) *

f) Meistersrüte

g) Oberegg

h) * Schlatt-Haslen

i) Schwende

j) Steinegg

2. Hat ein Bezirk eine Schulgemeinde nach Abs. 1 aufgenommen, übernimmt er die Stellung der Schulgemeinde und löst diese als Körperschaft ab.

Schulverordnung (SchV) - Schulgemeinden Art. A1-1 SchV →

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