411.010
SCHV
CH-AI
Art. 1 Schulverordnung (SchV) - Schulgemeinden
Öffentliche Schulen
Art. 1 SchV · Schulgemeinden
1. Es bestehen folgende Schulgemeinden, deren Gebiete im Grossratsbeschluss über Grenzbeschriebe der Schulgemeinden des Kantons Appenzell I.Rh. umschrieben sind
a) Appenzell
b) Brülisau
c) Eggerstanden
d) Gonten
e) *
f) Meistersrüte
g) Oberegg
h) * Schlatt-Haslen
i) Schwende
j) Steinegg
2. Hat ein Bezirk eine Schulgemeinde nach Abs. 1 aufgenommen, übernimmt er die Stellung der Schulgemeinde und löst diese als Körperschaft ab.