410.610
CH-AI
Kanton Appenzell Innerrhoden 410.610
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend Leistung von Beiträgen an die familienexterne Kinderbetreuung
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1. An den Besuch von anerkannten Kinderhorten oder die Betreuung durch anerkannte Tageseltern kann der Kanton dem Inhaber der elterlichen Sorge aufgrund des steuerbaren Einkommens Beiträge von bis zu Fr. 60.-- pro Tag und Kind gewähren.
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Leistung von Beiträgen an die familienexterne Kinderbetreuung
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1. Die Standeskommission erlässt dazu die notwendigen Ausführungsbestimmungen.
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend Leistung von Beiträgen an die familienexterne Kinderbetreuung
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1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.