Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
410.610 CH-AI

Kanton Appenzell Innerrhoden 410.610

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. An den Besuch von anerkannten Kinderhorten oder die Betreuung durch anerkannte Tageseltern kann der Kanton dem Inhaber der elterlichen Sorge aufgrund des steuerbaren Einkommens Beiträge von bis zu Fr. 60.-- pro Tag und Kind gewähren.

1. Die Standeskommission erlässt dazu die notwendigen Ausführungsbestimmungen.

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