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Art. 4 Grossratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen

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Art. 4 Grossratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen

1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat rückwirkend auf den 1. Januar 2007 in Kraft.

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