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Art. 1 Grossratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen

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Art. 1 Grossratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen

1. Der Kanton Appenzell I. Rh. tritt dem Konkordat der ostschweizerischen Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell A. Rh., Appenzell I. Rh., St.Gallen, Graubünden und Thurgau über den Vollzug von Strafen und Massnahmen vom 29. Oktober 2004 bei.

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