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340.921 CH-AI

Kanton Appenzell Innerrhoden 340.921

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Der Kanton Appenzell I. Rh. tritt dem Konkordat der ostschweizerischen Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell A. Rh., Appenzell I. Rh., St.Gallen, Graubünden und Thurgau über den Vollzug von Strafen und Massnahmen vom 29. Oktober 2004 bei.

1. Bei geringfügigen Änderungen des Konkordates hat die Standeskommission den Beitrittsbeschluss nicht durch den Grossen Rat erneut überprüfen zu lassen.

1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat rückwirkend auf den 1. Januar 2007 in Kraft.

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