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340.911 CH-AI

Art. 4 Grossratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Kosten des Strafvollzugs

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Art. 4 Grossratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Kosten des Strafvollzugs

1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.

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